Projektart:
Anfrage:
Objekt:
Karl-Marx-Allee
Typ:
Sozialistische Wohnbebauung
Ort:
Berlin [Satellit]
Staat:
Deutschland
Architekt:
Materialien:
Ziegel, Stuck, Beton
Publiziert:
1/2011
Seiten:
-
Inhalt:
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Sanierung Karl- Marx- Allee

Stalins Flucht

 
Der wohl sinnfälligste Weg sich dem Zentrum von Berlin zu nähern bzw. es zu queren, sofern man mit dem PKW unterwegs ist, dürfte sein, die aufeinander folgenden Hauptmagistralen der Hauptstadt nacheinander abzufahren. Dazu verlässt man die Autobahn A 100 über die erste Ausfahrt unmittelbar hinter dem Funkturm, um auf den Kaiserdamm zu gelangen, der alsbald in die Straße des 17. Juni übergeht. Bis weit nach der Jahrtausendwende brauchte man dieser Straße nur einfach stoisch zu folgen - sogar durch das Brandenburger Tor durfte man damals noch in östlicher Richtung fahren. Heutzutage ist am Pariser Platz ein kleiner Schlenker vonnöten, um auf die Fortsetzung der Achse zu gelangen und das historische Zentrum Berlins „Unter den Linden“ bis zum Alexander Platz zu durchqueren. An diesem biegt man dann rechts ab und befindet sich schließlich auf der zweiten Achse, der Karl- Marx Allee. Sie war die Pulsader des Ostsektors, mithin der früheren DDR- Hauptstadt. Ihr folgend gelangt man auf Höhe des Strausberger Platzes auf deren berühmten, noch während der Stalin- Ära entstandenen Abschnitt, der auf beiden Seiten mit einer palastartigen, stalinistischen Randbebauung gesäumt ist. Am Frankfurter Tor endet die Flankierung der Allee in zwei repräsentativen Turmgebäuden, die jeweils mit einer wohl drei zusätzliche Geschosse umfassenden, gläsernen Laterne bekrönt ist. Ist man einmal diese gut 13 km lange Passage gefahren, wird man sie sicher kaum mehr vergessen.
Entstehungsgeschichte
In der Endphase des Zweiten Weltkrieges fand der „Kampf um Berlin“, also der erbitterte Häuserkampf, zwischen den Alliierten und den letzten Überresten der deutschen Wehrmacht weitgehend in dem Bereich der heutigen Karl- Marx- Allee statt. Entsprechend lag spätestens in der berühmten Stunde Null am 8. Mai 1945 dort alles in Trümmern. Erhaltenswerte Gebäudereste fanden sich erst in östlicher Fortsetzung, in Höhe der heutigen Frankfurter Allee, bzw. in Richtung Westen nicht vor dem klassizistischen Bereich des Bezirkes Mitte, also am Boulevard „Unter den Linden“. Vor diesem Hintergrund beschloss die damalige DDR- Führung, welche für diesen Bereich zuständig war, auf ihrem III. Parteitag 1950 dessen Wiederaufbau. Des Weiteren wurde ebenfalls auf diesem Parteitag die grundsätzliche Ablehnung eines Städtebaues beschlossen, der auf den Inhalten der Bauhaus- Lehren gründete. Damit einher ging die Entlassung des damaligen Leiters des Ost- Institutes für Bauwesen Heinz Scharoun sowie eine Hinwendung zum traditionalistischen Stil sowjetischer Prägung. Der sozial eingestellte Stararchitekt des Kommunismus Scharoun fiel also bei seinem eigenen System in Ungnade. Er ging daraufhin in den Westen und baute mit der Berliner Philharmonie eine Inkunabel der Moderne. Die kommunistische Führung dagegen favorisierte nunmehr die Palastarchitektur des Klassenfeindes und stufte sie als gefällig im Sinne des Sozialismus ein. Im Sommer 1951 wurde der Neuaufbau der damaligen Frankfurter Straße als Architektenwettbewerb ausgelobt, den Egon Hartmann für sich entschied. Hartmann und die vier Nachplatzierten wurden anschließend für eine Nachbearbeitung nach Kienbaum, einem kleinen Ort im Oderbruch, „in Klausur“ geschickt. Dabei mischte sich der damalige Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht restriktiv ein, er galt als ein „verhinderter Architekt“. Aus den unterschiedlichen Entwurfsansätzen sollte eine Lösung geschaffen werden - ein Unterfangen, das leichter verordnet als getan war. Der Überlieferung nach spielte man überwiegend Boccia, feierte viel und zeichnete den finalen Masterplan „mit der heißen Nadel“ in der letzten Nacht. Trotzdem wirkte der Gesamtplan letztendlich so, als stamme er aus einer Hand. Beteiligt daran waren neben Hartmann, Richard Paulick, Kurt Leucht, Hanns Hopp, Karl Souradny sowie Hermann Henselmann. Letzterer schuf die signifikanten Schlüsselbauten am Strausberger Platz und am Frankfurter Tor. Allen gemeinsam war ihr architektonischer Hintergrund, der eher im von Walter Gropius geprägten Bauhausstil als in dem klassizistischen Zuckerbäckerstil der Stalinzeit zu verorten war. Die Straßenrandbebauung wurde innerhalb von zwei Jahren hochgezogen, als „Demonstration des volkssolidarischen Aufbauwillens“. Allein Stalin war nicht mehr „en vogue“ und die Allee wurde schon kurz nach ihrer Vollendung nunmehr Karl- Marx gewidmet. Tatsächlich wurde der markante Straßenabschnitt von dem großen Architekten Aldo Rossi einmal als „der letzte große Boulevard Europas“ bezeichnet.
Bausubstanz
Insgesamt ist das ganze Quartier für 15.000 Bewohner ausgelegt. Hinter den herrschaftlich erscheinenden Fassaden verbergen sich in der Regel großzügig geschnittene Wohnungen mit zumeist drei Zimmern. Im Prinzip waren sie für jeden Bürger gedacht, letztendlich aber doch nur privilegierten und verdienten Genossen vorbehalten. Obwohl das Bauvorhaben in allen Bereichen höchste Priorität genoss und als „Nationales Aufbauprogramm“ propagiert wurde, war auch dieses Projekt von der Nachkriegszeit gekennzeichnet. Logistische Engpässe, wie auch immer drastischer werdende Leistungsanforderungen an die in Heeresstärke präsente Arbeiterschaft schürten zunehmend deren Unmut. Das Vorhaben, Wohnungen für die Arbeiterklasse zu schaffen, drohte schließlich am 17. Juni 1953 in einem Aufstand zu scheitern, der vom Staatsapparat mit Panzern blutig niedergewalzt wurde. Im früheren Westdeutschland wurde dieser Tag daraufhin zum Nationalfeiertag erklärt.
Bei der Errichtung dieses Abschnittes der Karl- Marx Allee wurde bewusst die Formensprache feudaler Macht eingesetzt. So ist die Allee hier etwa 90 m breit und an den sieben bis zehngeschossigen Wohnhäusern finden sich Säulen, tempelartige Architrave, ornamentale Wandfriese, Gesimse, Balustraden und Emporen. Dazu waren die ohnehin schon großzügig bemessenen Wohnungen palastartig ausgestattet: Durchgehend kam in den Räumen Parkettfussboden und Stuck zum Einsatz, daneben wurden die Wohnungen mit Fernwärme versorgt, es gab eine Gegensprechanlage sowie Müllschlucker. In den Treppenhäusern wurden häufig schmiedeeiserne Geländer und Travertinböden verbaut, dazu gab es grundsätzlich einen Aufzug. Die Fassade der gut zweieinhalb Kilometer langen Randbebauung war, obwohl sie fast 3000 Wohnungen in sich barg, mitnichten monoton. Obwohl sie in ihrer Gesamtwirkung sehr homogen wirkt, offenbaren sich zwischen den einzelnen Gebäuden merkliche Unterschiede, die einerseits eine Identifikation der Bewohner mit dem Gebäude möglich machen, andererseits es aber auch erlauben, die Häuser in ihren jeweiligen Urhebern eindeutig zuzuordnen. Unterscheidbar sind die einzelnen Gebäude anhand ihrer jeweiligen Segmentierung sowie an dem Einsatz und der Verwendung typischer Details. Differenzierungen ergeben sich etwa durch die Schaffung von Gebäudevor- und -rücksprüngen, die Ausbildung, das Vorhandensein sowie der Rhythmus von Erkern und Balkonen sowie durch den Dachaufbau. Augenfällig ist auch die variierende und mit dezenten Geschäften bestückte Sockelzone sowie die Gestaltung des jeweils obersten Geschosses. Schließlich besitzen manche Gebäude säulenbestandene Durchgänge zu den Bereichen dahinter.
Denkmalschutz
Noch am Vorabend der offiziellen deutschen Wiedervereinigung, also am 2. Oktober 1990, hat der damalige Ostberliner Magistrat in einer seiner letzten Amtshandlungen den Vorzeigeboulevard der DDR als gesetzlich geschütztes Denkmal eingetragen. Bestandteil des Einigungsvertrages war es gewesen, dass der neue deutsche Staat alle eingetragenen Denkmäler des Arbeiter- und Bauernstaates bedingungslos anerkennt und damit die betroffenen Objekte einen gesetzlichen Anspruch auf eine staatliche Förderung haben.
Als eines der ersten Projekte nach der Wiedervereinigung stand die bekanntermaßen marode Substanz der Karl- Marx- Allee zur Sanierung an. Erschwerend kam bei den Instandsetzungsarbeiten an der Karl- Marx- Allee hinzu, dass mit der Auftragsvergabe das gesamte Zahlenwerk gedeckelt war. Dies beinhaltete sowohl die Höhe der öffentlichen Zuschüsse, wie auch die Mieten der Bewohner. Sie nicht zu erhöhen, hatte sich nämlich der neue Eigentümer, die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain GmbH, gegenüber dem ursprünglichen Besitzer, das Land Berlin, vertraglich verpflichten müssen. Zunächst musste ein Gutachten vorgelegt werden, das einen verbindlichen Kosten- und Maßnahmenplan enthielt und von dem die Planer späterhin nicht mehr abweichen durften. Um die zu erwartenden Kosten jedoch sicher im Griff zu behalten, bedurfte es eines fundierten bautechnischen und finanziellen Wissens, wie es nur wenige Planungsbüros vorweisen können. Auf das Büro Gibbins, Bultmann und Partner (GuP) traf das zu. Es hatte diese Fertigkeiten durch langjährige Betreuung und einer damit verbundenen Spezialisierung auf Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten erworben.
Sanierungskonzept
Die Arbeitsweise von GuP orientierte sich an der Maxime, dass die Kosten immer die Messlatte bleiben, wodurch das Ausmaß der Instandsetzungsarbeiten immer ein pragmatischer Kompromiss sein musste. Natürlich gab es ein Ideal, das aber anzustreben oder gar erreichen zu wollen von vornherein als realitätsfern eingestuft wurde. Zunächst wurde immer ein detailliertes Gutachten erstellt, das den jeweiligen Sanierungsbedarf minutiös feststellte und diesen den möglichen Gegenmaßnahmen gegenüber stellte. Dazu wurden Ausführungsalternativen ausgearbeitet. Miteinander verglichen wurden diese schließlich nicht nur anhand der jeweils anfallenden Baukosten, sondern auch mit Blick auf eine langfristige Sicherstellung des Gebäudewertes sowie auf mögliche bauphysikalische Folgerscheinungen und sich daraus eventuell sogar erst später ergebende zusätzliche Maßnahmen. Dann wurde mit Blick auf den festgeschriebenen Gesamtkostenrahmen festgestellt, was die betreffende Maßnahme überhaupt kosten darf und wo Abstriche möglich wären. Schließlich erfolgte die Ausführungsvergabe auf Basis eines Festpreises und eines fixierten Bauzeitenplanes. Dieses beinhaltete auch die Einhaltung der jeweils vertraglich festgelegten Zwischentermine. Wichtig war dies, weil die einzelnen Gewerke wie ein Uhrwerk ineinander griffen und die Sanierung der Gebäude obendrein im bewohnten Zustand erfolgte. Hätte als Beispiel die Sanitärfirma oder die Fliesenlegerfirma einen der 78 festgelegten Zwischentermine nicht einhalten können, wäre die erfolgreiche Bearbeitung eines kompletten vertikalen Stranges mit wenigstens fünf übereinander liegenden Wohnungen gescheitert. Erschwerend kamen die Förderrichtlinien des Programms „Stadtweite Maßnahmen“ des Landes Berlin hinzu. Dies untersagte eine Beauftragung eines Generalunternehmers und forderte eine Einzelvergabe. Pauschalverträge durften ebenfalls nicht abgeschlossen werden, was eine schnelle, „freihändige“ Vergabe durch den betreffenden Bauleiter vor Ort unmöglich machte. Die Beseitigung eines unerwartet festgestellten Mangels bedurfte also eines gesonderten Auftrages. Für die Ausführung war dies der Horror, für die Verwaltung letztendlich ein Segen.
Durchführung
Für ein effektives Fortschreiten der Arbeiten war es eminent wichtig, die Bewohner frühzeitig auf anstehende Lärmbelästigungen hinzuweisen. So waren für Arbeiten, die in einer Wohnung anstanden, die Mieter acht Wochen im Voraus zu informieren. Nur durch den exakten Bauzeitenplan war dieses überhaupt möglich. Auch aus psychologischen Gründen war diese Art des Vorgehens enorm wichtig, da als erklärtes Ziel der Instandsetzungsarbeiten ein „Hinaus- Sanieren“ der Altmieter zu vermeiden war, was somit weitgehend erreicht werden konnte.
Die Fassade der Bauten besteht im Bereich der Sockelgeschosse durchweg aus Werkstein, die Obergeschosse wurden dagegen durchgehend mit Keramikplatten verkleidet. Schäden an den Keramikflächen traten schon frühzeitig nach der Fertigstellung des Straßenensembles auf. Deren langfristige Behebung unter Berücksichtigung der geltenden Wärmeschutzverordnung stellte die Planer vor besondere Herausforderungen. Dabei waren allerdings immer nur die Straßenfassaden der Normalgeschosse mit Keramikplatten versehen. Mitunter waren diese jedoch zusätzlich mit plastischen Rosetten oder großformatigen Reliefs geschmückt. Auch die Öffnungen waren in der Regel mit Keramikplatten eingefasst, die weit über 10 cm vorkragten. Der Werkstein der Sockelgeschosse besteht aus Travertin. Im Gegensatz zu der prunkvollen Straßenansicht waren die Hoffassaden verputzt. Auch sie mussten instandgesetzt bzw. zusätzlich gedämmt werden, wobei deren Erscheinungsbild erhalten bleiben musste. Die Fenster besaßen grundsätzlich ein hochrechteckiges Format mit einem wuchtigen Kämpfer. Sie waren jeweils als einzelnes Element in die Fassade komponiert. Das Detail war politisches Programm: Im bewussten Gegensatz zu den bereits in der Bauzeit beliebten Fensterbändern sollte damit an die heimische Tradition und an sowjetische Vorbilder angeknüpft werden. Die Holzrahmen haben Oberlichter und sind meist als Kasten- Doppelfenster ausgeführt.
Alle Gebäude der ehemaligen Stalinallee sind mit Flachdächern erbaut worden, obwohl dieses weder eine Wettbewerbsanforderung gewesen war, noch die Haustiefen dieses notwendig gemacht hätten. Auch der Klassizismus versagt hier als Vorbild, da Schinkel bei seinen Bauten grundsätzlich ein leicht geneigtes Dach vorsah, das er optisch mit einer Attika kaschierte. Entscheidend waren vielmehr der erste Fünfjahresplan der DDR und die Engpässe der Nachkriegszeit. Per Gesetz war nämlich damals die Verwendung von Konstruktionsholz verboten, wodurch geneigte Dachstühle praktisch unmöglich gemacht wurden. Infolgedessen waren zum Zeitpunkt der Sanierung alle Dächer weitgehend undicht bzw. die Betondecken darunter durchfeuchtet. Dazu kam, dass die primär dekorativ gedachten Dachaufbauten marode waren. Wenngleich über die Jahre diese Bereiche vorwiegend zu privaten Zwecken genutzt wurden, war deren Erhalt zwingend notwendig für die Gesamterscheinung. Abstriche waren jedoch in der Detaillierung möglich, da die Aufbauten nur aus der Distanz wirken mussten. Zum Beispiel erwies sich die Pergola des Block C etwa bei deren Untersuchung 1994 als baufällig. Über die Jahre war hier an vielen Stellen der Beton abgeplatzt und die Stahlbewehrung darunter trat offen zutage. Nach Abstimmung mit der Denkmalpflege entschloss man sich daher für einen kompletten Rückbau und eine detailreduzierte Neuausführung in Betonfertigteilen.
Fazit
Eine Gebäudesanierung setzt sich im Gegensatz zu einem Neubau mit einem fertigen, jedoch in Teilen baufälligen Gebäude auseinander, das zumindest in der Vorstellung der Planer auf einen Rohbauzustand zurückgeführt und dann von seinen Schäden befreit wird, um anschließend in einen zweiten Neubauzustand versetzt zu werden. Bei einer Sanierung ist man zudem mit einem dichten Netz einzelner Schritte konfrontiert, die zumeist auch noch voneinander abhängen. Auch kann man vorher in einen Bau „nicht hineinschauen“, manche Schäden offenbaren sich erst im Zuge der Arbeiten. Dass man trotz eines heutzutage grundsätzlich engen Kostenkorsetts immer noch im Bereich der Denkmalpflege meisterhaft auf der Klaviatur der Anforderungen spielen kann und beeindruckende Ergebnisse erzielt, zeigt dieses Projekt.
Robert Mehl, Aachen